Digitale Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.rebelbuzz.com/:
KONFORMITÄTSSTATUS
Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 aufgrund der Ausnahmen und der Nichteinhaltung der im folgenden Punkt angegebenen Aspekte.
NICHT ZUBEHÖRLICHER INHALT
Auf die unten aufgeführten Inhalte kann aus den folgenden Gründen nicht zugegriffen werden:
- Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018
Es kann einige Kontrastverhältnisse geben, die die Mindestanforderung von 3:1 in Bezug auf die angrenzenden Hintergrundfarben des betreffenden Website-Abschnitts nicht erfüllen. [9.1.4.11 Nichttextueller Kontrast]
Möglicherweise sind einige Etiketten oder Anweisungen nicht richtig beschriftet. [9.3.3.2 Etiketten oder Anweisungen]
Es kann Statusmeldungen geben, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen. [9.4.1.3 Statusmeldungen]
Möglicherweise gibt es Fehlervorschläge, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen. [9.3.3.3 Fehlervorschläge (bedingt)]
Bei der sequentiellen Navigation durch die Webseite können Fehler auftreten, die sich auf deren Bedeutung oder Funktionsweise auswirken. [9.2.4.3 Fokusreihenfolge]
Es ist nicht möglich zu verhindern, dass Personen, die per Spracheingabe interagieren, versehentlich Interaktionselemente aktivieren. [Anforderung 9.2.1.4 — Tastenkombinationen für Zeichen]
Es kann zu Problemen mit der Wahrnehmung der Farbe von Lücken in Teilen kommen.
Möglicherweise gibt es keine Audiobeschreibung oder alternative Mittel für aufgezeichnete Videoinhalte.
- Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.
Unverhältnismäßige Belastung. Nicht zutreffend.
ERSTELLUNG DER FOLGENDEN ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung wurde am 10. April 2025 erstellt.
Bei der Erstellung der Erklärung wurde eine vom Unternehmen selbst durchgeführte Selbsteinschätzung verwendet.
BEOBACHTUNGEN UND KONTAKTINFORMATIONEN
Sie können Mitteilungen zu Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a von RD 1112/2018) einreichen, wie zum Beispiel:
- Melden Sie alle möglichen Verstöße gegen diese Website
- Andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt melden
- Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit der Website
Über die Kontakt-E-Mail hey@rebelbuzz.com.
Sie können einreichen:
- Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018 oder
- Eine Anfrage nach zugänglichen Informationen zu:
- Inhalt, der gemäß Artikel 3 Abschnitt 4 vom Anwendungsbereich von RD 1112/2018 ausgeschlossen ist
- Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In der Anfrage nach zugänglichen Informationen müssen die Fakten, die Gründe und die Anfrage klar angegeben werden, aus denen hervorgeht, dass es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.
Beschwerden und Ansprüche in Bezug auf zugängliche Informationen müssen über die oben angegebene E-Mail-Adresse eingereicht werden.
BEWERBUNGSVERFAHREN
Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde nach Einreichung einer Beschwerde abgelehnt wurde, die interessierte Partei mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist oder die Antwort nicht den Anforderungen des Artikels 12.5 entspricht, kann die interessierte Partei eine Beschwerde einreichen. Ein Antrag kann auch gestellt werden, wenn die Frist von zwanzig Geschäftstagen abgelaufen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.